Diese Frage können wir ganz klar mit einem Ja beantworten!
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B.: den Niederlanden) ist in Deutschland zulässig, sofern die gelieferten Arzneimittel für Ihren persönlichen Gebrauch erstanden werden und dieses Arzneimittel nicht als Betäubungsmittel oder missbräuchliche Droge eingestuft werden kann.
Wir können Ihnen bestätigen, dass unsere Produkte nicht als Betäubungsmittel oder als missbräuchliche Substanz einzustufen sind.
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