Leider, Nein. Für jede Bestellung ist ein neu ausgestelltes, nicht eingelöstes Rezept erforderlich.
Die Rezepte, die folglich aus der Online-Konsultation hervorgehen, verstehen sich als einmal einlösbare Rezepte – wie herkömmlich von Ihrem Hausarzt.
Jede Online-Konsultation erfordert im gleichen Zug einen erneut ausgefüllten Fragebogen, um die Daten aktuell und persönlich erheben zu können.
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